AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH
1. | Allgemeines |
1.1 | Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, sofern sie in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Kunden ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind, auch wenn sie später im Verlaufe der Verhandlungen zugestellt worden sind. |
1.2 | Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. |
2. | Offerten und Vertragsabschluss |
2.1 | Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH nach Eingang einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat. |
2.2 | Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich. |
3. | Umfang der Lieferung |
3.1 | Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden zusätzlich berechnet. |
3.2 | Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung können durch die Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH vorgenommen werden, sofern diese eine Verbesserung für den Kunden bewirken. |
4. | Vorschriften im Bestimmungsland |
Der Besteller hat die Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH spätestens mit der Bestellung auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften und Normen aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferungen und Leistungen, sowie den Betrieb beziehen. | |
5. | Preise |
5.1 | Die publizierten Preise verstehen sich - soweit nichts anderes vereinbart wird - in Schweizer Franken, ohne Porto, inklusive Mehrwertsteuer. Wir berechnen folgende MwST.-Sätze: |
5.2 | Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und Abnahme die der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten, so ist die Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH bis zur endgültigen Erledigung des ihm erteilten Auftrags berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend zu berichtigen. |
6. | Zahlungsbedingungen |
6.1 | Die Waren werden via Kreditkartenzahlung, TWINT und Zahlung per PostFinance geliefert. |
6.2 | Die Zahlungen sind vom Besteller ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. |
Anderslautende Zahlungsbedingungen werden speziell vereinbart. | |
7. |
Laufzeit Appenzeller® Jahresabo und Appenzeller® Halbjahresabo: |
7.1 | Das Abonnement tritt ab dem Zeitpunkt der ersten Bestellung in Kraft und gilt für den ausgewählten Zeitraum. Das Halbjahresabo hat eine Laufzeit von sechs Monaten ab dem Datum der ersten Bestellung. Das Jahresabo hat eine Laufzeit von zwölf Monaten ab dem Datum der ersten Bestellung. |
7.2 | Nach Ablauf der gewählten Laufzeit endet das Abonnement automatisch |
7.3 | Der Käufer wird nicht gesondert über das Ende des Abonnements benachrichtigt. |
8. | Annullierung eines Abonnements: |
8.1 | Eine Annullierung des Abonnements muss schriftlich an die Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH mitgeteilt werden. |
8.2 | Im Falle einer vorzeitigen Annullierung des Abonnements erfolgt keine Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags durch die Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH. |
9. | Lieferfrist |
9.1 | Die Lieferfrist beginnt mit der Annahme der Bestellung durch die Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH und nach vollständiger Bereinigung der technischen Belange und erfolgt im Regelfall nach 10 Werktagen. |
10. | Lieferung, Transport und Versicherung |
10.1 | Die Produkte werden vom Lieferanten sorgfältig verpackt. Die Verpackung ist im Verkaufspreis enthalten. |
10.2 | Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind dem Lieferanten rechtzeitig bekanntzugeben. Der Transport erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer und an die Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH zu richten. |
10.3 | Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn sie von der Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH abzuschliessen ist, geht sie auf Rechnung des Bestellers. |
11. | Prüfung und Abnahme der Lieferung |
11.1 | Der Besteller hat die Lieferung innert angemessener Frist nach Erhalt zu prüfen und der Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. |
12. | Gewährleistung und Haftung |
12.1 | Der Lieferant gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind. |
12.2 | Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung respektive Gebrauchsanweisung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. |
12.3 | Sollten die Produkte während der Gewährleistungszeit von zwei Jahren ab Lieferung respektive Gebrauch Fehler aufweisen, so wird im Ermessen von der Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH Ersatz geleistet. Die Rücktransportkosten und die Weiterleitungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. |
12.4 | Wird ein Fehler im Sinne von Artikel 10.3 nicht innerhalb angemessener Frist durch Ersatzlieferung oder Eliminierung des Fehlers durch die Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH behoben, so kann der Besteller Herabsetzung des Erwerbspreises verlangen. |
12.5 | Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemässe Änderungen der Produkte vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. |
12.6 | Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechter Qualität der Produkte, mangelhafte Verpackung oder anderer Gründe entstanden sind, welche die Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH nicht zu vertreten hat. |
12.7 | Der Ersatz jeglichen weiteren Schadens über das vorstehend Zugesagte hinaus ist ausgeschlossen. |
12.8 | Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit zwingende produktehaftpflichtrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. |
13. | Rückgaberecht |
Der Kunde hat das Recht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und die Ware zurückzugeben. Die gelieferte Ware ist unbeschädigt und vollständig zu retournieren. Alle Lebensmittel sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind die auf Kundenwunsch speziell bestellten, angefertigten und/oder angepassten Produkte. In Sonderfällen behält sich die Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH das Recht vor, die Arbeitskosten für eine Wiederherstellung des Originalzustandes eines Produktes zu verrechnen. Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäss retourniert, erhält er von der Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH eine Gutschrift ( Rückerstattung ) oder auf Wunsch eine Ersatzlieferung. Bei einer Rücknahme können die Abholkosten in Rechnung gestellt werden. | |
14. | Anwendbares Recht |
Anwendbares Recht: Der Einzelvertrag, die vorliegenden AGB und das einschlägige Schweizerische Recht. | |
15. | Gerichtsstand ist Appenzell AI, Schweiz. |
Die relevante Sprache ist deutsch. | |
16. | Letzte Änderung |
| Datum: 13. Juli 2023 Sortenorganisation Appenzeller Käse GmbH |